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Teurer als die Straßenreinigung: Tierfreund will die Hundesteuer per Klage kippen
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Leinenzwang für Hunde in Bayern?
dpa Der Jack-Russel-Terrier „Jo“ aus Hamburg neben seinem Frauchen
  • FOCUS-online-Autorin

Kritiker halten sie für ungerecht und überflüssig: Nun zweifelt ein Anwalt auch die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer an. Er hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht – und gute Argumente auf seiner Seite.

Für Hundebesitzer ist das eigene Tier ein treuer Weggefährte, dem es an nichts fehlen soll. Doch in Deutschland einen Hund zu halten, ist heute purer Luxus. Rund 5,4 Millionen Hunde leben nach Angaben des Verbands des Deutschen Hundewesens (VDH) in deutschen Haushalten. An ihnen verdient der Staat prächtig. Das Mittel dazu: die Hundesteuer.

Der Staat macht sich zu Nutze, dass einem Hundeliebhaber für seinen vierbeinigen Freund nichts zu teuer ist. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beläuft sich das jährliche Hundesteuer-Aufkommen auf 275,2 Millionen Euro. Die Steuer treibt Kritiker auf die Barrikaden. Rechtsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen in Niedersachen hat über 81 000 Unterschriften gegen die Hundesteuer gesammelt – und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Als Besitzer des Yorkshire Terriers „Sir Monti“ fühlt sich Vitt durch die hohe Hundesteuer in seiner Stadt diskriminiert.

Der Anwalt betrachtet die Steuer als Eingriff in seine Privatsphäre. „Viele Menschen können sich die Steuer nicht leisten und müssen ihren Hund abgeben oder umziehen“, sagt Vitt. Da er alle paar Wochen in Süddeutschland Fälle bearbeitet, hat er auch dort recherchiert und festgestellt, dass Bayern zu den Spitzenreitern in Sachen Hundesteuer gehört. Im Großraum München ist Herrsching am Ammersee nach seinen Recherchen die teuerste Kommune.

Auch VDH-Sprecher Udo Kopernik wettert gegen die Hundesteuer: „Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Hunde einer Steuer unterliegen und andere Haustiere nicht.“ Der VDH, der Deutsche Tierschutzbund, die Zeitschrift „Dogs“ und der Verein Tasso unterstützen deshalb Vitts Klage mit der Initiative „Stoppt die Hundesteuer“.



Willkürliche Abgabe


Noch wütender macht Hundebesitzer die Willkür, mit der Städte und Gemeinden scheinbar wahllos völlig unterschiedliche Hundesteuersätze festlegen. Die Bandbreite reicht von 90 Euro pro Jahr in Frankfurt am Main bis 156 Euro in Essen und Köln. Der zweite und jeder weitere Hund ist meist noch teurer. In einigen Städten kann er nahezu das Doppelte kosten. Wenn der Hund als Kampfhund gelistet ist, wird‘s noch teurer. Als gefährlich eingestuft werden beispielsweise Pitbulls und American Staffordshire Terrier. Welche Rassen als Kampfhunde gelten, variiert ebenfalls von Ort zu Ort. Diese so genannten Listenhunde können in Städten wie Nürnberg schon mal bis zu 1056 Euro im Jahr kosten.

Nur ganz wenige Hundehalter kommen um die Steuer herum: In Sonderfällen – wie bei geringem Einkommen oder der Haltung eines Blindenhundes – ist eine Befreiung möglich.

Hundesteuersätze in 20 deutschen Städten:



Teurer als die Straßenreinigung

Die Hundesteuerrebellen ärgert neben der Höhe der Abgabe auch die Tatsache, dass die Hundesteuer nicht einmal zweckgebunden ist. Die Einnahmen werden für alle möglichen Erfordernisse der Kommunen eingesetzt. Für das Wegräumen der Häufchen ist der Hundehalter selbst verantwortlich. Verwirrend ist auch, dass der Hundebesitz in Städten oft teurer ist als auf dem Land und sich die Sätze nicht selten innerhalb nur weniger Kilometer deutlich unterscheiden.

„Die Hundesteuer ist ein Anachronismus aus vergangenen Jahrhunderten und hat sich nur deshalb gehalten, weil sich die Städte in Finanznöten befinden“, erklärt Verbandssprecher Kopernik. Die Kosten stünden in keiner Relation mehr zum Aufwand, den Hunde verursachten. Das zeige schon die Tatsache, „dass Hundehaltung mittlerweile mehr kostet als der Winterdienst oder die Straßenreinigungen“.

Studie: Hunde fördern die Gesundheit

Manche Kritiker stellen sogar die Frage, ob Hundehaltung überhaupt mit Abgaben belastet werden sollte. Sie führen Studien an, wonach Haustiere – und speziell Hunde, die als Co-Therapeuten eingesetzt werden – gesundheitsfördernd auf den Menschen wirken. Dadurch würden dem Gesundheitssystem Milliardenausgaben erspart.

Und noch ein Argument spricht gegen die Hundesteuer: Sie ist ein sehr deutsches Phänomen. Viele Länder kennen diese Steuer gar nicht. Kopernik erinnert sich an japanische Journalisten, die sich die Steuer bei einem Besuch in Deutschland von ihm erklären ließen. „Die waren überrascht, was für ein perfektionistisches System wir da entwickelt haben“, erinnert sich der Verbandssprecher.

Ob Vitts Klage zugelassen wird, entscheidet sich in etwa einem Jahr. Setzt sich der Kläger in der anschließenden Verhandlung durch, müsste danach noch ein deutsches Gericht ein eindgültiges Urteil fällen. Alles in allem dauert es also selbst im Erfolgsfall mindestens drei Jahre , bis der Vorstoß des Hundebesitzers zu einer Änderung im deutschen Steuerrecht führen kann.

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Über das laufende Verfahren informiert Rechtsanwalt Elmar Vitt auf seiner Internetseite (www.lemotions.de). Sein Yorkshire Terrier sammelt auf einer eigens eingerichteten Internet-Präsenz (www.sirmonti.de) Untertützer.

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